Die Pandemie ● ein (vorläufiges) Fazit

Seitdem mir im März, widersprüchliche Berichte in den Medien aufgefallen sind, beschäftige ich mich mit dem Thema des Jahres: Coronavirus. Schon mit dem ersten Beitrag zum Thema in meinem Blog, war mir klar „Ein positiver Test auf SARS-CoV-2 bedeutet, trotz fehlender Medikamente oder einer Impfung, kein Todesurteil“, doch damals – wie auch noch vor wenigen Wochen – galt man mit derartigen Aussagen als Verschwörungstheoretiker oder wie manche Politiker behauptet haben, als Covidiot.

Der entscheidende Faktor, durch den ich die Angst vor SARS-CoV-2 verlor, war das Interview mit John Ioannidis, wohl dem weltweit anerkanntesten Experten auf dem Gebiet der Gesundheits- wissenschaften. Spätestens nach dem Video mit Stefan Homburg war klar, dieses Virus wird seine Opfer fordern, wie es die Grippewelle Jahr für Jahr tut, aber es wird uns nicht so hart treffen wie die so genannten Experten vorausgesagt haben. Eines haben nämlich alle Drosten’s, Fauci’s und Ferguson’s dieser Welt gemeinsam, sie lagen (erneut) kolossal daneben.

Seit 7 Monaten ist die Politik und die Medien in Alarmstimmung, doch langsam werden auch die öffentlich-rechtlichen zu Verschwörungstheoretikern und beziehen Fakten in ihre Berichte ein, wie es wirkliche Experten, schon seit März tun. Nicht zuletzt der Corona Ausschuss hat kürzlich in seinem Zwischenbericht folgendes Fazit der Krise gezogen:

Es spricht nach derzeitigem Erkenntnisstand sehr viel dafür, dass das von SARSCoV-2 ausgehende Risiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen aber nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Regierung hat bereits im April 2020 erklärt, dass sie keine Folgenabschätzung vorgenommen habe und dies auch nicht plane. In einem von der Rechtsanwältin Jessica Hamed geführten Verfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht hat die Bayerische Staatskanzlei wissen lassen, dass es bis zum heutigen Tage – unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, wonach alles staatliche Handeln überprüfbar sein muss – keine Unterlagen, keine schriftlichen Expertisen zur Folgenabschätzung gebe. Dies ist als zumindest grob fahrlässig anzusehen, speziell angesichts der sich immer massiver mehrenden Berichte über Lockdown-Schäden bei den Unternehmen, den Kindern, den Alten etc.

Die Risikoabwägung ergibt, dass ein überschaubares Risiko (grippeähnlicher Virus ohne Gefahrenpotential für das Gesundheitssystem als Ganzes) mit einem hochriskanten Maßnahmenpaket bekämpft worden ist. Die Lockdown- und Maßnahmenrisiken haben sich in einem extremen Umfang bereits jetzt verwirklicht. Sie haben die erhofften Auswirkungen nicht gezeitigt, da die Infektionen bzw. die positiven Testergebnisse, wie sich zumindest rückblickend durch Auswertung des Sterbegeschehens zeigt, bereits im Zeitpunkt der Verhängung des Lockdowns rückläufig war. Seit Ende Juni 2020 scheinen sich die positiven Testergebnisse nun im Bereich des falsch-positiven Grundrauschens des Tests zu bewegen. Durch die fortdauernden Maßnahmen (Masken, Abstandsgebot und diesbezügliche Umsatzeinbußen, Schließung von Konzerthäusern etc.) realisieren sich tagtäglich weitere große Schäden für die Wirtschaft, die Gesundheit, das kulturelle, soziale Leben der Menschen in Deutschland. Schaden und Nutzen sind außer Verhältnis. Damit stellen sich die Grundrechtseingriffe als unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig dar.

Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorgenommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.

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